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DSGVO bei Sprachmodellen, was Marketingteams klären müssen

Redaktion brandneo

Wer ein Sprachmodell für Marketing-Workflows einsetzt, verarbeitet personenbezogene Daten. Kunden­namen in Briefings, E-Mail-Adressen aus CRM-Exports, Kontakte aus Slack-Threads. DSGVO greift in diesen Fällen, unabhängig davon, ob das Tool als „nur ein Chat" wahrgenommen wird. Was Marketingteams 2026 klären müssen, lässt sich auf sechs Punkte eingrenzen: Verarbeitungs-Region, AVV, Daten-Retention, Modell-Training, Pseudonymisierung, Betroffenenrechte.

Was die DSGVO bei Sprachmodellen verlangt

Die DSGVO behandelt jede Verarbeitung personenbezogener Daten gleich, ob im klassischen CRM oder im Chat-Fenster eines Sprachmodells. Vier Pflichten sind besonders relevant.

Rechtsgrundlage. Für jede Verarbeitung braucht es eine. Im Marketing meistens berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Datensparsamkeit. Nur das in den Prompt einspeisen, was wirklich nötig ist. Kunden-Namen ersetzen durch Codes, wenn ein Briefing-Entwurf die Person nicht zwingend kennen muss.

Transparenz. Wer Sprachmodelle einsetzt und damit personenbezogene Daten verarbeitet, dokumentiert das im Verarbeitungs­verzeichnis (Art. 30 DSGVO).

Auftragsverarbeitung. Wenn der Sprachmodell-Anbieter im Auftrag des Unternehmens Daten verarbeitet, braucht es einen AVV (Art. 28 DSGVO).

Die sechs zentralen Klärungs-Punkte

Verarbeitungs-Region. Wo läuft das Modell? US-Server, EU-Server, on-prem? Wer in DACH operiert, dokumentiert das.

AnbieterEU-Endpoint verfügbar?Standard-Verarbeitung
Anthropic ClaudeJa, EU-Endpoint mit Hosting in FrankfurtUS-Server (Standard)
OpenAI ChatGPT Enterprise/TeamData Residency in EU optionalUS-Server (Standard)
Google Gemini WorkspaceEU-Datenregion via Workspace-DPAEU-Server (bei Workspace-Setup)
Microsoft 365 CopilotEU-DatengrenzeEU-Server
Mistral Le ChatEU-Hosting StandardEU-Server
Aleph AlphaEU-Hosting StandardEU-Server

Wer auf US-Verarbeitung angewiesen ist, prüft die Anwendbarkeit des Data Privacy Framework (DPF) seit Juli 2023.

AVV. Jeder Sprachmodell-Anbieter, der personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen abgeschlossenen Auftragsverarbeitungs-Vertrag. Anthropic, OpenAI und Google bieten Standard-AVV für ihre Enterprise- und Team-Tarife. Free- und Plus-Tarife sind häufig nicht AVV-fähig.

Daten-Retention. Anthropic Claude Enterprise: 30 Tage Standard, Zero-Retention auf Anfrage möglich. OpenAI Team und Enterprise: keine Speicherung für Modell-Training, 30 Tage Operations-Logs. Google Workspace: keine Speicherung für Training in Workspace-Setups.

Modell-Training. Standard-Antwort bei Enterprise- und Team-Tarifen: nein. Bei Free- und Plus-Tarifen meist ja, mit Opt-out-Möglichkeit. Wer in DACH produktiv arbeitet, vermeidet Tarife mit Default-Training.

Pseudonymisierung. Bevor Daten in den Prompt fließen, lassen sich personenbezogene Felder ersetzen. „Kunde XY GmbH" wird zu „Kunde A", „peter.mustermann@firma.de" zu „kontakt_001".

Betroffenenrechte. Wenn jemand Auskunft (Art. 15) oder Löschung (Art. 17) verlangt, muss das Unternehmen reagieren können. Bei Modell-Training nicht mehr rückholbar.

Praxis: ein Setup, das funktioniert

Stufe 1: Tool-Wahl. Nur Anbieter mit EU-Hosting oder zumindest EU-Datenregion. Claude Enterprise mit EU-Endpoint, ChatGPT Enterprise mit EU-Data-Residency, Microsoft 365 Copilot mit EU-Datengrenze.

Stufe 2: AVV. Mit allen relevanten Anbietern abgeschlossen, im Dokumenten-System abgelegt, im Verarbeitungs­verzeichnis verlinkt.

Stufe 3: Pseudonymisierung im Workflow. Briefing-Templates, Reporting-Templates, Recherche-Prompts so gebaut, dass personenbezogene Felder erst spät einfließen.

Stufe 4: Mitarbeitenden-Schulung. Quartalsweise. Konkret: was darf in welchen Prompt, was nicht.

Trade-offs

Was sich verschiebtKonsequenz
EU-Endpoint statt US-CloudHöhere Tarif-Kosten, weniger Modell-Auswahl
Pseudonymisierung im WorkflowMehraufwand pro Prompt, geringeres Risiko
AVV mit allen AnbieternInitial-Aufwand, später Routine
Zero-Retention auf AnfrageKein Audit-Log, dafür höchste Datensparsamkeit
Verarbeitungs­verzeichnis aktuell haltenQuartalsweises Update, sonst veraltet

Take

DSGVO bei Sprachmodellen ist klärbar. Was Marketingteams stolpern lässt, ist nicht die Rechtslage, sondern die Annahme, dass „Chat-Tool" und „CRM-System" unterschiedlich behandelt werden dürften. Werden sie nicht.

Was offen bleibt

Schrems III, die mögliche Nachfolge-Diskussion zum Data Privacy Framework, läuft. Wenn der EuGH den DPF kippt, müssen alle US-basierten Verarbeitungen neu bewertet werden. Strategie: EU-Endpoints bevorzugen, wo verfügbar.

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